Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Personen, die bis einschließlich Februar 2020 Vereinsmitglieder werden, zahlen bis zum 29.02.2020 den ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 10,- €. Dieser vergünstigte Satz kann nicht von Personen in Anspruch genommen werden, die zum oder nach dem 22.07.2018 ihre Mitgliedschaft kündigen oder gekündigt haben.
Auf der Jahreshauptversammlung 2020 wird über die Fortführung der Maßnahme bzw. eine generelle Anpassung der Mitgliedsbeiträge entschieden. Sollte kein gegenteiliger Beschluss gefällt werden, ist ab dem 01.03.2020 der reguläre Mitgliedsbeitrag zu entrichten. - Ab dem 01.01.2019 beinhaltet die Fördermitgliedschaft nicht mehr die kostenlose Teilnahme an Spielveranstaltungen des Vereins.