aufgrund der gelockerten Vorgaben hinsichtlich der Corona-Schutzverordnungen sieht sich der Vorstand der Strategiespielefreunde Bad Emstal e. V. nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt in der Lage, den Vereinsbetrieb in eingeschränktem Maße wieder aufzunehmen. Als erste Veranstaltung wird unser Juni-Spielwochenende am vorgesehenen Termin, dem 13. und 14. Juni 2020, stattfinden.
Wir müssen uns an die Verordnungen des Landes Hessen halten, um das Risiko zu minimieren. Deshalb gelten für Veranstaltungen bis auf Weiteres innerhalb der Vereinsräume grundsätzliche Regeln, die ihr im Anhang findet. Diese Regeln gelten, bis der Vorstand Änderungen beschließt. Zusätzlich kann der Vorstand für bestimmte Veranstaltungen zusätzliche Regelungen beschließen, um den Vereinsmitgliedern ein möglichst breites Spektrum an Aktivitäten zu bieten.
Zum jetzigen Zeitpunkt (07. Juni 2020) gelten folgende zusätzliche Regelungen:
Spielwochenenden
Wir haben leider nur die Fläche, um 14 Personen Zutritt zu den Vereinsräumen zu gestatten. Aus diesem Grund steht die Teilnahme an Spielwochenenden grundsätzlich nur Vereinsmitgliedern der Strategiespielefreunde Bad Emstal e. V. offen. Sollte sich im Verlauf eines Veranstaltungstags abzeichnen, dass aufgrund der Teilnehmerzahlen noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, kann der Ordnungsdienst bzw. der Vorstand auch Fördermitgliedern und Gästen den Zutritt gestatten.
Zusätzlich gelten für Spielaktivitäten folgende Vorgaben:
- Tabletop: Zur Gewährleistung des Sicherheitsabstands dürfen ausschließlich die ausgezeichneten Tische verwendet werden. Weiterhin ist nach dem Spiel bzw. am Ende des Spieltags unverzüglich das persönliche Spielmaterial wegzuräumen. Gelände darf stehen gelassen werden, wenn andere Teilnehmer der Veranstaltung bekundet haben, unmittelbar im Anschluss an ein Spiel dieses Gelände erneut zu verwenden.
- Rollenspiele: Es darf zeitgleich maximal 1 Rollenspielrunde von bis zu 5 Teilnehmern stattfinden. Dafür ist der hintere Raum zu verwenden.
- Brett- und Kartenspiele: Für Brett- und Kartenspiele von bis zu 4 Personen sind die ausgewiesenen Tabletop-Tische zu verwenden. Dabei ist der Mindestabstand zwischen den Spielern zu beachten und die Spieler haben zu sitzen.
- Malen und Basteln: Bis zu 2 Personen dürfen unter Wahrung des Mindestabstands am Mal- und Basteltisch malen und basteln. Nach Beendigung des Malens und Bastelns beziehungsweise am Ende des Spieltags sind alle Materialien wegzuräumen.
Nach Rücksprache mit dem Vorstand können sonstige Veranstaltungen sowie Nutzungen des Vereinsraums genehmigt werden. Für jede dieser Veranstaltungen muss dem Vorstand mindestens ein Verantwortlicher mitgeteilt werden, der Vereinsmitglied ist und der die Einhaltung der allgemeinen Corona-Maßnahmen (siehe Anhang) überwacht. Der Verantwortliche trägt die gesamte Zeit der Veranstaltung über die Verantwortung. Die Verantwortung kann während der Veranstaltung ausschließlich an anwesende Vorstandsmitglieder delegiert werden.
Sonstige Veranstaltungen können nach Absprache mit dem Vorstand auch für Fördermitglieder und Gäste geöffnet werden.
Nach Beendigung der Veranstaltung sind alle persönlichen und Vereinsmaterialien wegzuräumen.
Jahreshauptversammlung
Der Vorstand ist sich bewusst, dass die satzungsmäßig geforderte Jahreshauptversammlung für das Jahr 2020 überfällig ist. Aufgrund der Forderung eines Mindestabstands von 1,5 m und der maximalen Anzahl von Teilnehmern an Veranstaltungen basierend auf der Raumgröße, seht sich der Vorstand zur Zeit nicht in der Lage, ein Konzept zu entwickeln, um gleichzeitig den Vorgaben gerecht zu werden und allen teilnahmeberechtigten Personen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Jahreshauptversammlung wird durchgeführt, sobald der Vorstand dafür eine Möglichkeit gefunden hat.
Wenn ihr Fragen oder Anregungen habt, steht euch der Vorstand gerne zur Verfügung.
Bleibt gesund und sicher!
– Euer Vorstand –