Liebe Vereinsmitglieder, liebe Interessenten,
die hessische Landesregierung hat erneut eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Für Veranstaltungen in unserer Größenordnung gelten ab Sonntag zusätzliche Regeln.
Welche neuen Regeln betreffen unsere Veranstaltungen?
- Die Regelungen der Covid-Maßnahmen sind in Innenräumen bereits ab 11 Personen verpflichtend, nicht wie bisher ab 26 Personen.
- Die Option, Veranstaltungen nach 2G+-Regeln abzuhalten, sodass nur Personen mit Impf- oder Genesenennachweis Zutritt haben und gleichzeitig die Abstands- und Maskenpflicht entfallen, wurde gestrichen.
- Teilnehmer an Veranstaltungen müssen stets in der Lage sein, den Veranstaltern oder Behörden einen Nachweis vorzulegen, nach Möglichkeit in digitaler Form. Weiterhin ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen.
Was bedeutet das für die Vereinsveranstaltungen?
Nun, letztendlich ändert sich für die meisten von uns … nichts!
Der Vorstand vertrat bisher die Ansicht, dass die Empfehlungen, bei Veranstaltungen bis 25 Personen dieselben Regeln wie bei Veranstaltungen über 25 Personen anzuwenden, als Vorgabe zu sehen ist, sowohl zum Schutz unserer Mitglieder, als auch, weil es zeitweise in den Verordnungen Unklarheiten gab, ob die Regeln nur bis zu gewissen Inzidenzahlen Empfehlungen sind, und eine Abklärung mit dem Ordnungsamt hätte wahrscheinlich länger gedauert, als die hessische Landesregierung braucht, wieder eine komplett neue Verordnung auf die Beine zu stellen. Die Senkung der Teilnehmerzahl, ab der die bestehenden Regeln verpflichtend wird, betrifft uns also nicht.
2G+ ist eine Option, die am Sonntag auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung diskutiert und in der folgenden Abstimmung über 2G+ auf allen Veranstaltungen mit der Möglichkeit auf 2G-Veranstaltung auf Antrag abgelehnt wurde. Somit betrifft uns diese Änderung ebenfalls nicht.
Kommen wir zum letzten Punkt. Dieser betrifft einige Mitglieder, nicht jedoch den Verein oder die Veranstaltungen im Ganzen. Aufgrund der kommenden Anforderungen sollen ab kommender Woche alle Mitglieder einen digitalen Impf- oder Genesenennachweis mitführen, wenn sie an Vereinsveranstaltungen teilnehmen.Um aber gleich einem Missverständnis vorzubeugen, der digitale Nachweis kann, muss aber nicht, in digitaler Form vorliegen. Letztendlich ist das wichtige an diesem digitalen Nachweis der digital auslesbare QR-Code. Dieser
kann in digitaler Form auf einem Mobiltelefon oder Tablet vorgewiesen werden. Wer aber kein Smartphone hat oder wessen Gerät zu alt ist, um die entsprechenden Apps auszuführen, der kann auch einfach den QR-Code auf dem Papier nachweisen. Einen entsprechenden QR-Code bekommt man entweder von der zuständigen Impfstelle oder dem Arzt mitgegeben oder zugeschickt oder man geht einfach mit seinem Impfpass in die Apotheke und lässt sich dort einen Nachweis ausstellen. Das dauert maximal 10 Minuten und ist kostenlos.
Gibt es sonst noch wichtige Änderungen?
Ja, es gibt noch eine wichtige Änderung seitens des Vereins.
Die Mitgliederversammlung fordert alle Vereinsmitglieder und Besucher auf, sich vor dem Besuch unserer Veranstaltungen daheim einem Selbsttest oder einem Schnelltest in einem Testzentrum zu unterziehen. Dadurch schützt ihr eure Spielpartner zusätzlich.
Bis dahin, bleibt gesund, lasst euch impfen beziehungsweise boostern und passt auf euch auf, damit wir auf unseren Veranstaltungen schöne Spiele austragen können.
- Euer Vorstand -
PS: Ab kommendem Montag gilt auch für den Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittelläden und Apotheken) 2G-Pflicht. Denkt also beim Einkaufen an eure Nachweise.