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Zutritt zu Vereinsräumen nur noch mit 3G-Nachweis

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Eversor
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Zutritt zu Vereinsräumen nur noch mit 3G-Nachweis

Beitrag von Eversor »

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Interessenten,

aufgrund sprunghaft angestiegener Covid-19-Infektionszahlen ist der Landkreis Kassel jetzt in der zweiten Eskalationsstufe. Der Landkreis hat deshalb laut seiner Website erlassen, dass ab Samstag, den 21. August 2021 alle Veranstaltungen in Innenräumen von Besuchern einen sogenannten 3-G-Nachweis verlangen müssen, unabhängig von den Teilnehmerzahlen. Aus diesem Grund gilt ab Samstag, den 21. August 2021 folgendes:

Personen ohne gültigen 3-G-Nachweis haben keinen Zutritt zu den Vereinsräumen!


Als 3-G-Nachweis gilt:
  • Geimpft: Nachweis des vollständigen Impfschutzes durch einen Impfass, ein Impfzertifikat oder ein digitales Impfzertifikat. Die abschließende Impfung muss mindestens 14 Tage her sein. Impfpass oder Impfzertifikat sind im Original mitzuführen (oder in digitaler Form durch Registrierung in der Corona-Warn-App, der Luca-App oder einem vergleichbaren Programm).
  • Genesen: Der Genesenennachweis muss im Original mitgeführt werden. Die Feststellung der Genesung muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
  • Getestet: Tests sind von dafür zugelassenen Stellen durchzuführen und können in Form von Schnelltests oder Nukleinsäurenachweis-Tests durchgeführt worden sein. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, Nukleinsäurenachweis-Tests nicht älter als 48 Stunden. Auch hier ist der Nachweis im Original vozulegen, bei digitaler Übermittlung des Testergebnisses kann die E-Mail vorzeigt werden.
Der 3-G-Nachweis ist beim Betreten der Vereinsräume dem Vorstand bzw. den Verantwortlichen des Tages (Ordnungsdienst etc.) vorzulegen und auch später noch auf Aufforderung vorzuzeigen.

Diese Regelung gilt nur bis zum 30. November 2021, danach gilt die Regel für 2-G-Veranstaltungen!
Ich kann als Tabletop-Spieler einfach nicht monogame leben …
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