hiermit herzlich zur Jahreshauptversammlung 2026 ein.
Datum:
Sonntag, 22.03.2026
Wann: 13.00 Uhr
Wo: Vereinsheim der Strategiespielefreunde Bad Emstal e. V. in der Kasseler Straße 37,
34308 Bad Emstal
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden
2. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
3. Beschlussfassung der Tagesordnung
4. Verlesung des Protokolls zur letzten Vollversammlung
5. Jahresrückblick und Informationen zur Vereinsheimsituation
6. Bericht des Schatzmeisters
7. Bericht der Kassenrevisoren
8. Aussprache zu den Berichten des Schatzmeisters und der Kassenrevisoren
9. Entlastung des Schatzmeisters
10. Entlastung des Vorstands
11. Bestimmung eines Wahlleiters
12. Neuwahl des Vorstands
13. Neuwahl eines Kassenrevisors
14. Diskussion und Abstimmung über Antrag zur Ergänzung von Haus- und
Beitragsordnung hinsichtlich der Überlassung der Vereinsräume an Vereinsmitglieder
(siehe Anhang)
15. Rückblick auf die vergangenen Feuervogel CONs und Abstimmung über die
Fortführung der Veranstaltung als Vereinsveranstaltung
16. Verschiedenes
17. Verabschiedung durch den ersten Vorsitzenden
Ab ca. 12:30 steht in der Küche ein großer Topf Chili sin Carne und Brot bereit.
Anhang:
Ziel des Antrags ist, die bisherige, auf einem Vorstandsbeschluss beruhende Praxis,
Mitgliedern das Mieten des Vereinsheims für private Veranstaltungen zu mieten, transparent
in den Ordnungen des Vereins zu verankern. Der Antrag umfasst die folgenden
Ergänzungen der Hausordnung und der Beitragsordnung.
Ergänzung der Hausordnung
Die Hausordnung wird um § 8 ergänzt:
§ 8 Überlassung der Vereinsräume an Vereinsmitglieder für private Nutzung:
1. Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, das Vereinsheim für private,
nichtkommerzielle Nutzung tagesweise überlassen zu bekommen.
2. Zum Überlassen des Vereinsheims ist spätestens zwei Wochen vor dem Termin ein
formloser schriftlicher Antrag beim Vorstand zu stellen, aus dem die beabsichtige
Verwendung hervorgeht.
3. Der Vorstand entscheidet über die Überlassung. Im Fall einer Ablehnung ist diese
gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Mögliche Ablehnungsgründe sind (nicht
abgeschlossene Aufzählung): vorrangige Vereinsveranstaltungen, Zielsetzung des
Vereins, Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragsstellers, Belästigung anderer
Parteien im Haus und/oder von Nachbarn, erwartbare Folgekosten, allgemeiner
Widerspruch des Vermieters gegen Überlassungen. Der Verein ist über die
vereinseigenen Kommunikationsplattformen durch den Vorstand zu informieren, dass
das Vereinsheim aufgrund privater Nutzung nicht durch andere Vereinsmitglieder
genutzt werden kann.
4. Der Überlassungsnehmer hat vor der Überlassung eine Unkostenpauschale an den
Verein zu entrichten, deren Höhe in der Beitragsordnung festgelegt ist. Im Fall von
Folgekosten, welche die Unkostenpauschale überschreiten, kann der Verein diese
vom Überlassungsnehmer fordern.
5. Die Überlassung gilt für den beantragten Tag. Das Vereinsheim muss dem Vereins
bis spätestens 12 Uhr am Folgetag besenrein wieder übergeben werden. Schäden
sind dem Vorstand spätestens bei der Übergabe anzuzeigen, die Haftung trägt der
Überlassungsnehmer.
Ergänzung der Beitragsordnung
§ 5 wird um Absatz 5 ergänzt:
§ 5 Gebühren
(5) Für die Überlassung des Vereinsheims an Vereinsmitglieder wird eine
Unkostenpauschale von 50 € pro Tag erhoben.

